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Cannabis-Recht in Deutschland & EU

Neutrale, datierte Übersicht der wichtigsten Regelungen: KCanG, NpSG, Novel Food und EU-Recht. Stand der Faktenlage: 2026-03-07.

Datierte Übersicht zur Cannabis-Regulierung in Deutschland und der EU: KCanG (seit 1. April 2024: 25/50 g Besitz, 3 Pflanzen Eigenanbau, Cannabis Social Clubs seit 1. Juli 2024), NpSG-Verbote (HHC u. a. seit 27.06.2024, 10-OH-HHC seit 02.12.2025), CBD-Novel-Food-Status, EU-Recht. Keine Rechtsberatung.

Hinweis: Diese Übersicht dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Rechtsänderungen sind möglich; im Zweifel offizielle Quellen oder rechtlichen Rat heranziehen.

Zeitleiste

  1. NpSG-Verbot: 10-OH-HHC

    Das zuvor als „legale Alternative“ vermarktete 10-OH-HHC wird über eine NpSG-Änderungsverordnung verboten; die Stoffgruppendefinition erfasst nun auch hydroxylierte Dibenzo(b,d)pyran-Derivate.

  2. EFSA-Sicherheitsupdate zu CBD

    Die EFSA veröffentlicht ein Safety-Update und schlägt eine vorläufige sichere Tagesdosis von nur 2 mg CBD/Tag für Erwachsene vor. Eine Novel-Food-Zulassung für CBD ist weiterhin nicht erteilt.

  3. KCanG Stufe 2: Anbauvereinigungen

    Cannabis Social Clubs (eingetragene, nicht-wirtschaftliche Vereine) werden möglich: max. 500 volljährige Mitglieder, Abgabe max. 25 g/Tag und 50 g/Monat; für 18- bis 21-Jährige max. 30 g/Monat und 10 % THC. Werbung ist verboten.

  4. NpSG-Verbote: HHC und weitere Cannabinoide

    Halb-/synthetische Cannabinoide werden über eine erweiterte Stoffgruppendefinition verboten, darunter HHC, THCP, HHCP, HHC-O, Delta-8-THC, Delta-10-THC, THC-O und THCV. Verboten sind Handel, Herstellung und Einfuhr; der reine Eigenbesitz ist nach NpSG nicht strafbar.

  5. KCanG Stufe 1 in Kraft

    Teil-Legalisierung für Erwachsene: Besitz von bis zu 25 g im öffentlichen und 50 g im privaten Raum, Eigenanbau von bis zu 3 Pflanzen. Cannabis wird zugleich aus dem BtMG herausgelöst; ärztliche Verordnung per normalem Rezept (kein BtM-Rezept mehr).

  6. Bundestag verabschiedet das KCanG

    Das Konsumcannabisgesetz wird beschlossen; der Bundesrat lässt es am 22.03.2024 passieren.

  7. EU: THC-Grenzwert für Nutzhanf auf 0,3 %

    Mit der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (VO (EU) 2021/2115) steigt der zulässige THC-Gehalt für zertifizierten Industriehanf von 0,2 % auf 0,3 %.

  8. EuGH-Urteil „Kanavape“ (C-663/18)

    Der Europäische Gerichtshof stellt fest, dass CBD aus legalem Nutzhanf kein Betäubungsmittel ist; Mitgliedstaaten dürfen den freien Warenverkehr nicht pauschal verbieten (Gesundheitsschutz-Ausnahmen bleiben möglich).

Status einzelner Cannabinoide (NpSG)

HHC (Hexahydrocannabinol) Verboten (Handel) seit 27.06.2024

Halbsynthetisch. Handel, Herstellung und Einfuhr nach NpSG strafbar; Eigenbesitz nicht kriminalisiert.

10-OH-HHC Verboten seit 02.12.2025

Über NpSG-Änderungsverordnung erfasst; war zuvor als legale Alternative vermarktet.

HHCP / HHC-O Verboten seit 27.06.2024

Gemeinsam mit HHC über die erweiterte Stoffgruppendefinition verboten.

THCP Verboten seit 27.06.2024

Teil der NpSG-Erweiterung vom 27.06.2024.

Delta-8-THC / Delta-10-THC / THC-O Verboten seit 27.06.2024

Über die NpSG-Stoffgruppendefinition erfasst.

THCV (Tetrahydrocannabivarin) Verboten seit 27.06.2024

Entgegen früherer Annahmen mit der NpSG-Erweiterung verboten.

THCX Grauzone

Markenname, keine einheitliche chemische Verbindung. Nicht explizit gelistet; je nach Molekülstruktur könnte die Stoffgruppendefinition greifen. Status kann sich kurzfristig ändern.

H4CBD (hydriertes CBD) Legal (Grauzone)

Nicht in NpSG/BtMG/KCanG erwähnt; nicht primär psychoaktiv. Rechtlich bislang stabil, Änderung möglich.

CBN (Cannabinol) Nicht erfasst

Natürliches Abbauprodukt von THC, vom NpSG nicht erfasst.

CBG (Cannabigerol) Nicht erfasst

Natürliches Phytocannabinoid, nicht psychoaktiv, vom NpSG nicht erfasst.

Eckdaten nach Rechtsbereich

KCanG — Besitz & Eigenanbau (seit 01.04.2024)

  • Bis 25 g getrocknetes Cannabis im öffentlichen Raum, bis 50 g im privaten Bereich.
  • Eigenanbau von bis zu 3 weiblichen Pflanzen pro volljährige Person am Wohnsitz, geschützt vor dem Zugriff Minderjähriger und Dritter.
  • Konsumverbotszonen u. a. im 100-m-Umkreis von Schulen, Kitas und Spielplätzen sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.
  • Kommerzieller Verkauf von THC-Cannabis bleibt verboten.

Cannabis Social Clubs (seit 01.07.2024)

  • Eingetragener, nicht-wirtschaftlicher Verein mit max. 500 volljährigen Mitgliedern mit Wohnsitz in Deutschland.
  • Abgabe max. 25 g/Tag und 50 g/Monat; für 18- bis 21-Jährige max. 30 g/Monat und max. 10 % THC.
  • Werbung und Konsum auf dem Vereinsgelände sind verboten; Genehmigung durch die zuständige Landesbehörde.

CBD & Novel Food (EU)

  • CBD-Extrakte in Lebensmitteln gelten als zulassungspflichtiges Novel Food; bislang ist kein CBD-Lebensmittel zugelassen.
  • EFSA schlug im September 2025 eine vorläufige sichere Tagesdosis von 2 mg CBD/Tag vor.
  • CBD-Kosmetik fällt unter die EU-Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009 und nicht unter Novel Food.
  • Hanfsamenöl ohne CBD-Anreicherung gilt als traditionelles Lebensmittel.

Medizinisches Cannabis (seit KCanG)

  • Verordnung durch jede approbierte Ärztin/jeden approbierten Arzt per normalem Rezept (keine BtM-Nummer mehr nötig).
  • Privatrezept 3 Monate gültig; Einlösung in jeder Apotheke, auch per E-Rezept.
  • Kostenübernahme durch die GKV nach § 31 Abs. 6 SGB V möglich (schwerwiegende Erkrankung, ausgeschöpfte Standardtherapien, Aussicht auf Wirksamkeit); Entscheidung i. d. R. binnen 3 Wochen.

Offizielle Quellen